Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet“
VO-ID212845§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212845/3#abs-1 (1) Schutzzweck ist
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes wegen seiner besonderen
Bedeutung für die naturnahe Erholung im Einzugsbereich der
Ballungsräume Berlin und Potsdam, insbesondere
durch eine der Landschaft und Naturausstattung ange passte Förderung
der Erlebbarkeit des Landschaftsraums, vor allem der Gewässer und
ausgedehnten Waldbestände,
durch eine Verbesserung der landschaftlichen Einbindung der
Siedlungsbereiche unter Berücksichtigung der historisch gewachsenen
dörflichen Strukturen;
die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des
Landschaftsbildes eines für das Prignitz- und Ruppiner Land sowie für
das Nordbrandenburgische Wald- und Seengebiet repräsentativen und
charakteristischen Ausschnittes eines eiszeitlich geprägten Wald- und
Seengebietes, insbesondere
der landschaftsprägenden geomorphologischen Strukturen wie Grund- und
Endmoränen, Kuppen und Hangkanten, Talsand- und Sanderflächen,
Binnendünen, Sölle, Schmelzwasserrinnen und zahlreichen Rinnen- und
Staubeckenseen sowie Moorbildungen,
der weiträumigen, wechselhaften Landschaftsstruktur mit
vielfältigen Landschaftselementen, wie großflächigen naturnahen
Waldgesellschaften, Fließ- und Stillgewässern, Niederungsbereichen
mit Bruchwäldern, Röhrichten, Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren,
Feldgehölzen, Hecken, Solitärbäumen, Äckern, Weiden,
Brachen und Trockenrasen,
der historisch entstandenen, weiträumigen Siedlungsstrukturen mit
Alleen, Parks, Kopfweiden, Lehmstichen, Feldsteinpflasterstraßen,
Feldsteinmauern, Lesesteinhaufen und Obstpflanzungen;
die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes, insbesondere
der Funktionsfähigkeit des Wasserhaushaltes sowie die Erhaltung und
Wiederherstellung der Wasserqualität der stehenden und fließenden
Gewässer einschließlich der Uferzonen, der Verlandungs- und
Überflutungsbereiche und der Regenerationsfähigkeit der
Gewässer,
der Funktionsfähigkeit der mineralischen und organischen Böden,
wie nährstoffarme Mineralböden, Gleyböden sowie Anmoor- und
Niedermoorböden,
der klimatischen Funktion der Wälder und Seen,
der Lebensraumfunktion von Niedermooren, Quellbereichen,
Kleingewässern, Bachläufen, Alt- und Totarmen, Schwimmblatt- und
Röhrichtzonen, Bruchwäldern, Buchen- und Buchenmischwäldern und
Trockenrasen,
der Puffer- und Vernetzungsfunktion zu den Naturschutzgebieten
„Wumm-See und Twern-See“, „Ruppiner Schweiz“,
„Kunsterspring“, „Buchheide“,
„Himmelreich-See“ sowie „Großer Stechlin-, Nehmitz- und
Großer Kruckowsee“ und zum Landschaftsschutzgebiet
„Fürstenberger Wald- und Seengebiet“;
die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf eine naturverträgliche
und nachhaltige Landnutzung.