Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Krumme Spree“
VO-ID212844§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212844/2#abs-1 (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 1 400 Hektar. Es liegt in den Gemarkungen Briescht, Kossenblatt, Sabrodt, Schwenow, Trebatsch, Werder (Landkreis Oder-Spree) und Plattkow (Landkreis Dahme-Spreewald) und umfasst die Spreeniederung östlich von Alt Schadow bis Trebatsch sowie angrenzendes Wald- und Offenland.
Zur Orientierung sind dieser Verordnung ein Flurstücksverzeichnis als Anlage 1 und eine Kartenskizze als Anlage 2 beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212844/2#abs-2 (2) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 und 1 : 25 000 sowie in Flurkarten mit einer ununterbrochenen Linie eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf ist der innere Rand der auf den Flurkarten eingetragenen Linie.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212844/2#abs-3 (3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen Oder-Spree und Dahme-Spreewald, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.