Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Krumme Spree“
VO-ID212844§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist
die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere
die Erhaltung und Entwicklung des überwiegend naturnahen Landschaftsraumes der Spreeaue mit gebietstypischen, unterschiedlich ausgebildeten Biotopen und Landschaftsteilen wie zahlreichen Mäanderresten und Altwassern, ausgedehntem Grünland, insbesondere Feuchtwiesen, uferbegleitenden Gehölzen, Röhrichten, naturnahen Fließgewässern und angrenzenden, abwechslungsreichen, zum Teil naturnahen Waldbereichen,
die Bewahrung einer großräumigen Flussauenlandschaft mit einer Vielzahl von gefährdeten und zum Teil vom Aussterben bedrohten, typischen Pflanzen- und Tierarten sowie -gemeinschaften,
die Förderung einer naturnahen Entwicklung des Talraumes, insbesondere mit dem Ziel der Verbesserung der ökologischen Gewässerfunktionen,
der Erhalt und die Entwicklung des Biotopverbundes in der Spreeaue zwischen dem Spreewald und dem Schwielochsee;
die Bewahrung und Förderung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere
des naturnahen Landschaftscharakters der Spreeniederung mit dem naturnah strukturierten und nur wenig verbauten Flusslauf und dem überwiegend natürlichen Uferbewuchs,
der ausgedehnten, abwechslungsreichen und weitgehend unzerschnittenen Wiesenflächen,
der reich gegliederten, zum Teil naturnahen und weitgehend unzersiedelten Spreetalhänge und
der landschaftsbildprägenden Wald-Offenland-Verteilung;
die Erhaltung des Gebietes wegen seiner besonderen Bedeutung für Formen der landschaftsgebundenen Erholung, insbesondere für Naturspaziergänge, Wandern, Radwandern und Wasserwandern sowie Urlaub im ländlich-strukturierten Raum.