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§ 2 VO-ID212844 (Brandenburg) — Schutzgegenstand

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Krumme Spree“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 1 400 Hektar. Es liegt in den Gemarkungen Briescht, Kossenblatt, Sabrodt, Schwenow, Trebatsch, Werder (Landkreis Oder-Spree) und Plattkow (Landkreis Dahme-Spreewald) und umfasst die Spreeniederung östlich von Alt Schadow bis Trebatsch sowie angrenzendes Wald- und Offenland.

Zur Orientierung sind dieser Verordnung ein Flurstücksverzeichnis als Anlage 1 und eine Kartenskizze als Anlage 2 beigefügt.

(2) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 und 1 : 25 000 sowie in Flurkarten mit einer ununterbrochenen Linie eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf ist der innere Rand der auf den Flurkarten eingetragenen Linie.

(3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen Oder-Spree und Dahme-Spreewald, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.