Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Krumme Spree“
VO-ID212844§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 02.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Oder-Spree und Dahme-Spreewald wird als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Krumme Spree“.