Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Oder-Spree und Dahme-Spreewald wird als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Krumme Spree“.
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Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Oder-Spree und Dahme-Spreewald wird als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Krumme Spree“.