Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Stolpe“
VO-ID212836§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
Schutzzweck ist die Erhaltung und Förderung einer an Berlin angrenzenden, weitgehend unbebauten und unzersiedelten Landschaftseinheit mit ihrer besonderen Bedeutung für das Stadt- und Regionalklima, für die Grundwassererneuerung, die Naherholung und für die Sicherung der reichhaltigen und gebietsspezifischen Naturausstattung, insbesondere im Rahmen einer Ausgleichs- und Vermittlungsfunktion zwischen der Stadt Berlin und den Landschaftsräumen des Umlandes. Dies bedeutet im einzelnen:
die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, ins besondere in bezug auf
den Schutz der Böden vor Überbauung und den Erhalt ihrer Funktionsfähigkeit durch Sicherung und Förderung der natürlichen Vielfalt der Bodeneigenschaften sowie der Verhinderung von Verdichtung, Abbau und Erosion,
die Funktionsfähigkeit eines weitgehend ungestörten Wasserhaushaltes mit dem Schwerpunkt der Sicherung der Trinkwasserressourcen, der Grundwasserneubildung sowie der Erhaltung von Altarmen,
die Reinhaltung und Verbesserung der Luft sowie auf den Erhalt und die Stabilisierung des Regional- und Lokalklimas mit besonderer Bedeutung als Klimaausgleichsfläche im Norden des Ballungsraumes Berlin zwischen den Siedlungsachsen Berlin - Oranienburg und Berlin - Kremmen,
eine artenreiche Naturausstattung der vielgegliederten Havelniederung mit ihren Quellbereichen, Altarmen, Altwassern, Ufern und Verlandungszonen, insbesondere für störempfindliche Arten und solche mit großen Lebensraumansprüchen wie Elbebiber und Seeadler,
die vielfältigen Biotope und Landschaftselemente der Kulturlandschaft, wie Feuchtgrünland, Trockenrasen, Hecken, Feldgehölze, Solitärbäume, Lesesteinhaufen, Feldsölle, Kopfweiden sowie Alleen und Streuobstbestände in ihrer vielfältigen und typischen Ausbildung,
die Erhaltung der naturnahen, zusammenhängenden Wälder sowie auf die Entwicklung der naturfernen Forste zu naturnahen und strukturreichen Waldökosystemen,
die unterschiedlich ausgebildeten Niedermoore als naturnahe Lebensräume für charakteristische Tier- und Pflanzenarten sowie als lebendes Zeugnis der nacheiszeitlichen Vegetationsgeschichte,
die überregionale Bedeutung der Havelniederung und des Stolper Feldes als Rastplatz, Brut- und Nahrungshabitat für Groß-, Wat-, Wasser- und Greifvögel,
den überregionalen, die Landesgrenzen Brandenburg-Berlin übergreifenden Biotopverbund, insbesondere als Ost-West-Brücke zwischen den Landschaftsschutzgebieten "Westbarnim", "Tegeler Forst" und "Nauen-Brieselang-Krämer" und als Nord-Süd-Brücke entlang der Havel zwischen den Naturschutzgebieten "Schwimmhafenwiesen" und "Pinnower See";
die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, der naturnahen sowie durch menschliche Nutzung geprägten Landschaft, insbesondere
des typischen Ausschnittes einer Jungmoränenlandschaft des Norddeutschen Tieflandes mit seinem landschaftsprägenden Urstromtal, seinen Grundmoränen und dem Mosaik aus Binnendünen, Sanderflächen und Niedermooren,
der großen, zusammenhängenden Waldgebiete Stolper Heide und Falkenhagener Forst als prägenden Landschaftsbestandteilen,
des durch die landwirtschaftliche Nutzung gekennzeichneten Offenlandes einschließlich seiner charakteristischen und mannigfaltigen Kleinstrukturen,
durch die Vermeidung weiterer Landschaftszersiedlung und Landschaftszerschneidung sowie durch den Erhalt der Alleen und möglichst vieler Pflasterstraßen;
die Erhaltung des Gebietes wegen seiner Bedeutung für die naturnahe Erholung im Einzugsbereich des Großraumes Berlin, insbesondere
eine der Landschaft und Naturausstattung angepaßten touristischen Erschließung, vor allem der Waldgebiete und Gewässer,
die Förderung der touristischen Entwicklung im Rahmen der historisch gewachsenen dörflichen Strukturen;
die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf
eine nachhaltige naturverträgliche Landnutzung,
ein reicher strukturiertes Landschaftsmosaik, bestehend aus Flußauen, Wäldern, Äckern, Grünlandflächen, Alleen und Hecken.