Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-ID212393 · GVBl.II/09, [Nr. 12] S.178

Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach § 40 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes

6 Normen · Ausgangsfassung vom 06.04.2009 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zweck der Datenverarbeitung
  2. § 2 Erhebungsmerkmale
  3. § 3 Erhebungsverfahren
  4. § 4 Satzung
  5. § 5 Auswertung der Daten
  6. § 6 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 21.08.2026 — 6 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 2 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    09.04.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. April 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 12], S.81)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    05.03.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.03.2024, Artikel 123

    § 3 geändert

    GVBl. I 2024, Nr. 09, S. 46

  4. Historischer Änderungsnachweis

    10.12.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.12.2018

    Überschrift, §§ 1, 2, 3, 5 geändert; § 6 aufgehoben; bisheriger § 7 wird § 6

    GVBl. II 2019, Nr. 03

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).