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VO-ID212180§ 4 Vorstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212180/4#abs-1 (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu fünf weiteren Mitgliedern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212180/4#abs-2 (2) Für den Vorsitzenden und jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212180/4#abs-3 (3) Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.