Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
VO-ID211583§ 6
Stand: 01.08.2026
Für das in der Anlage 6 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet Lauchhammer-West (nördlicher Teil) wird die
Baubeschränkung aufgehoben.