Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
VO-ID211583§ 5
Stand: 01.08.2026
Für das in der Anlage 5 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet Jänschwalde-Süd wird die Baubeschränkung
aufgehoben.