Für das in der Anlage 6 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet Lauchhammer-West (nördlicher Teil) wird die
Baubeschränkung aufgehoben.
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Für das in der Anlage 6 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet Lauchhammer-West (nördlicher Teil) wird die
Baubeschränkung aufgehoben.