Für das in der Anlage 6 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet Lauchhammer-West (nördlicher Teil) wird die
Baubeschränkung aufgehoben.
Für das in der Anlage 6 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet Lauchhammer-West (nördlicher Teil) wird die
Baubeschränkung aufgehoben.