Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten VO-ID211583 § 4 Stand: 01.08.2026 Brandenburg Für das in der Anlage 4 zu dieser Verordnung näher bezeichnete Gebiet Greifenhain wird die Baubeschränkung aufgehoben.