Für das in der Anlage 5 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet Jänschwalde-Süd wird die Baubeschränkung
aufgehoben.
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Für das in der Anlage 5 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet Jänschwalde-Süd wird die Baubeschränkung
aufgehoben.