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§ 4 VO-ID211583 (Brandenburg)

Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für das in der Anlage 4 zu dieser Verordnung näher

bezeichnete Gebiet Greifenhain wird die Baubeschränkung aufgehoben.