Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
VO-ID211583§ 2
Stand: 01.08.2026
Für das in der Anlage 2 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet Klettwitz-Nord wird die Baubeschränkung aufgehoben.