Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
Landesrecht Brandenburg
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Für das in der Anlage 2 zu dieser Verordnung näher
bezeichnete Gebiet Klettwitz-Nord wird die Baubeschränkung aufgehoben.