§ 2 VO-ID211583 (Brandenburg)

Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für das in der Anlage 2 zu dieser Verordnung näher

bezeichnete Gebiet Klettwitz-Nord wird die Baubeschränkung aufgehoben.