Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vierte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten VO-ID211583 § 1 Stand: 01.08.2026 Brandenburg Für das in der Anlage 1 zu dieser Verordnung näher bezeichnete Gebiet Gräbendorf wird die Baubeschränkung aufgehoben.