Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VO-ID211539 · GVBl.II/95, [Nr. 28] S.306
Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe
17 Normen · Ausgangsfassung vom 03.04.1995 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Befragungsgebiet
- § 3 Befragungsfrage
- § 4 Letzter Tag der Durchführung der Befragung
- § 5 Mitwirkung des Amtes; Befragungsbehörde
- § 6 Berechtigung zur Teilnahme an der Befragung
- § 7 Ausübung des Befragungsrechts
- § 8 Befragungsausschuß
- § 9 Verzeichnis der zur Teilnahme an der Befragung berechtigten Personen; Einspruch und Beschwerde
- § 10 Bekanntgabe des Gegenstandes der Befragung; Bekanntmachung der Befragungsbehörde
- § 11 Befragungsunterlagen
- § 12 Abgabe der Befragungsentscheidung
- § 13 Ungültige Befragungsentscheidungen, Zurückweisung von Befragungsbriefen, Auslegungsregeln
- § 14 Feststellung des Befragungsergebnisses
- § 15 Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses
- § 16 Kosten
- § 17 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
02.06.1995 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Juni 1995 (GVBl.II/95, [Nr. 41], S.412)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.