Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe

VO-ID211539

§ 11 Befragungsunterlagen

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211539/11#abs-1 (1) Jede zur Teilnahme an der Befragung berechtigte Person erhält

folgende Befragungsunterlagen:

einen Befragungszettel,

einen Befragungsschein,

einen Befragungsumschlag,

einen Befragungsbriefumschlag,

ein Merkblatt zur Abgabe der Befragungsentscheidung und

eine Kopie des Entwurfs des Staatsvertrages.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211539/11#abs-2 (2) Der Befragungszettel enthält

die Frage nach § 4 und

die Wörter "Ja" und "Nein" mit jeweils einem

Kreis für die Kennzeichnung.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211539/11#abs-3 (3) Der Befragungsschein enthält

die Bezeichnung und Anschrift der Befragungsbehörde,

die erforderlichen Personenangaben,

den Hinweis, daß die Teilnahme an der Befragung nur mit diesem

Befragungsschein möglich ist und verlorene Befragungscheine nicht ersetzt

werden, und

einen Vordruck für die Abgabe der Versicherung an Eides Statt.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211539/11#abs-4 (4) Die Befragungsunterlagen werden durch das Ministerium des Innern

beschafft.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID211539/11#abs-5 (5) Die Befragungsbehörde hat die Befragungsunterlagen so rechtzeitig

zu versenden, daß diese den zur Teilnahme an der Befragung berechtigten

Personen spätestens zwei Wochen vor dem letzten Tag der Durchführung

der Befragung zugehen.

§ 10 § 12