Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 66 Elektronische Nutzungsmeldung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/66#abs-1 (1) Die Verwertungsgesellschaft ermöglicht dem Anbieter eines Online-Dienstes, elektronisch die Nutzung von Musikwerken zu melden. Sie bietet dabei mindestens eine Meldemethode an, die freiwilligen branchenüblichen und auf internationaler Ebene entwickelten Standards und Praktiken für den elektronischen Datenaustausch entspricht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/66#abs-2 (2) Die Verwertungsgesellschaft kann eine Meldung ablehnen, wenn sie nicht einer nach Absatz 1 Satz 2 angebotenen Meldemethode entspricht.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 66 VGG →
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- LG Tübingen, 28.07.2006 – 4 S 3/06Zitiert von 4
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