Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 65 Überwachung von Nutzungen
Stand: 10.06.2019
Die Verwertungsgesellschaft überwacht die Nutzung von Musikwerken durch den Anbieter eines Online-Dienstes, soweit sie an diesen Online-Rechte für die Musikwerke gebietsübergreifend vergeben hat.