Gesetze / Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
VDuG§ 1 Verbandsklagen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VDuG/1?asof=2023-10-13#abs-1 (1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Ansprüche und Rechtsverhältnisse einer Vielzahl von Verbrauchern gegen einen Unternehmer betreffen, können klageberechtigte Stellen folgende Verbandsklagen gegen Unternehmer erheben:
1.
Abhilfeklagen und
2.
Musterfeststellungsklagen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VDuG/1?asof=2023-10-13#abs-2 (2) Kleine Unternehmen gelten als Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes. Kleine Unternehmen sind solche, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanz 2 Millionen Euro nicht übersteigt.