Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Bau 2.2
VAPbD LG 2.2§ 28 Ausführungsbestimmungen
Stand: 26.08.2026
Die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen sonstigen Einzelheiten sind in den Anlagen 5 und 6 geregelt.
Teil 3
Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2