Die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen sonstigen Einzelheiten sind in den Anlagen 5 und 6 geregelt.
Teil 3
Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2
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Die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen sonstigen Einzelheiten sind in den Anlagen 5 und 6 geregelt.
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