Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Veterinärverwaltungsausbildungsverordnung
VAPVet§ 5 Grundlage des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes
Stand: 26.08.2026
Die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erfolgt auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses zu den in § 2 genannten Behörden oder Untersuchungsanstalten im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses.
Teil 2
Vorbereitungsdienst und Prüfung
Abschnitt 1
Vorbereitungsdienst