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VAPVet

§ 5 Grundlage des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erfolgt auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses zu den in § 2 genannten Behörden oder Untersuchungsanstalten im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses.

Teil 2

Vorbereitungsdienst und Prüfung

Abschnitt 1

Vorbereitungsdienst

§ 4 § 6