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§ 5 VAPVet (Nordrhein-Westfalen) — Grundlage des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes

Veterinärverwaltungsausbildungsverordnung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erfolgt auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses zu den in § 2 genannten Behörden oder Untersuchungsanstalten im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses.

Teil 2

Vorbereitungsdienst und Prüfung

Abschnitt 1

Vorbereitungsdienst