Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.1

VAPV 2.1

§ 3 Bewerbungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VAPV%202.1/3#abs-1 (1) Bewerbungen um Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an die Ausbildungsbehörden zu richten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VAPV%202.1/3#abs-2 (2) Der Bewerbung sind beizufügen

1. ein Lebenslauf,

2. eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses und von Zeugnissen über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung sowie

3. eine beglaubigte Abschrift des in § 1 Absatz 2 Nummer 3 genannten Abschlusszeugnisses.

§ 2 § 4