Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.1
VAPV 2.1§ 3 Bewerbungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VAPV%202.1/3#abs-1 (1) Bewerbungen um Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an die Ausbildungsbehörden zu richten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VAPV%202.1/3#abs-2 (2) Der Bewerbung sind beizufügen
1. ein Lebenslauf,
2. eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses und von Zeugnissen über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung sowie
3. eine beglaubigte Abschrift des in § 1 Absatz 2 Nummer 3 genannten Abschlusszeugnisses.