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§ 3 VAPV 2.1 (Nordrhein-Westfalen) — Bewerbungen

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.1

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bewerbungen um Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an die Ausbildungsbehörden zu richten.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen

1. ein Lebenslauf,

2. eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses und von Zeugnissen über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung sowie

3. eine beglaubigte Abschrift des in § 1 Absatz 2 Nummer 3 genannten Abschlusszeugnisses.