Gesetze / Versicherungsaufsichtsgesetz
VAG§ 81 Berechnung der Matching-Anpassung
Stand: 10.06.2019
Die Matching-Anpassung nach § 80 ist für jede Währung nach folgenden Grundsätzen zu berechnen:
1.
die Matching-Anpassung entspricht der Differenz zwischen
a)
dem effektiven Jahreszinssatz, der als konstanter Abzinsungssatz berechnet wird, der angewandt auf die Zahlungsströme des Portfolios der Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen zu einem Wert führt, der dem Wert gemäß § 74 des Portfolios der zugeordneten Vermögenswerte entspricht;
b)
dem effektiven Jahreszinssatz, der als ein konstanter Abzinsungssatz berechnet wird, der angewandt auf die Zahlungsströme des Portfolios der Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen zu einem Wert führt, der dem besten Schätzwert des Portfolios der Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen entspricht, wenn der Zeitwert des Geldes unter Verwendung der grundlegenden risikofreien Zinskurve berücksichtigt wird;
2.
die Matching-Anpassung umfasst nicht den grundlegenden Spread, der die von dem Versicherungsunternehmen zurückbehaltenen Risiken widerspiegelt;
3.
unbeschadet der Nummer 1 wird der grundlegende Spread bei Bedarf erhöht, um sicherzustellen, dass die Matching-Anpassung für Vermögenswerte, deren Kreditqualität unter dem Investment Grade liegt, nicht höher ist als die Matching-Anpassung für Vermögenswerte, deren Kreditqualität als Investment Grade eingestuft wurde, die dieselbe Duration aufweisen und die derselben Kategorie von Vermögenswerten angehören;
4.
die Verwendung externer Ratings bei der Berechnung der Matching-Anpassung hat im Einklang mit den von der Europäischen Kommission gemäß Artikel 111 Absatz 1 Buchstabe n der Richtlinie 2009/138/EG erlassenen delegierten Rechtsakten zu stehen.
Wird zitiert von 40 Entscheidungen zu § 81 VAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Frankfurt am Main, 24.10.2011 – 9 K 105/11.FZitiert von 4
- BVerwG, 23.06.2010 – 8 C 42.09
- BVerwG, 23.06.2010 – 8 C 42/09Zuschläge bei Versicherungstarifwechsel; Recht auf ursprüngliche RisikomischungZitiert von 2
- LG Düsseldorf, 24.05.2006 – 34 O (Kart) 67/06
- BVerwG, 21.03.2007 – 6 C 26.06Zitiert von 2
- BGH, 09.07.2009 – 5 StR 263/08Strafrecht: Voraussetzungen der Amtsträgereigenschaft von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses eines berufsständischen Versorgungswerks Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
Zuletzt entschieden
- VG Frankfurt am Main, 05.11.2020 – 7 K 2581/17.FZitiert von 1
- VG Frankfurt am Main, 05.11.2020 – 7 K 2581/19.F
- VGH Hessen, 30.04.2020 – 6 A 2149/18Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 81 VAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.