§ 65 Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/65#abs-1 (1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/65#abs-2 (2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/65#abs-3 (3) Die Schutzdauer einer Musikkomposition mit Text erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Verfasser des Textes, Komponist der Musikkomposition, sofern beide Beiträge eigens für die betreffende Musikkomposition mit Text geschaffen wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Personen als Miturheber ausgewiesen sind.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 65 UrhG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 23.02.2012 – I ZR 6/11Urheberrechtlicher Anspruch auf Vergütungsanpassung für eine Nutzungsrechtsübertragung: Anspruch einer BGB-Gesellschaft mit den Urhebern als Alleingesellschafter - KommunikationsdesignerZitiert von 5
- LG Köln, 03.07.2025 – 14 O 388/22Zitiert von 1
- OLG Köln, 09.01.2009 – 6 U 86/08
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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02.07.2013 Ausfertigung
§ 65 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I 1940)
BGBl. 2013 I S. 1940
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23.06.1995 Ausfertigung
§ 65 umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 1995 (BGBl. I 842)
BGBl. 1995 I S. 842
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.