Gesetze / Umwelthaftungsgesetz
UmweltHG§ 17 Verjährung
Stand: 10.06.2019
Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 17 UmweltHG →
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