Gesetze / Umwandlungssteuergesetz
UmwStG§ 16 Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft
Stand: 02.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
1Soweit Vermögen einer Körperschaft durch Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft übergeht, gelten die §§ 3 bis 8, 10 und 15 entsprechend. 2§ 10 ist für den in § 40 Abs. 2 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Teil der Beträge im Sinne der §§ 37 und 38 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden. 3Ein verbleibender Verlustvortrag der übertragenden Kapitalgesellschaft mindert sich in dem Verhältnis, in dem das Vermögen auf eine Personengesellschaft übergeht.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 16 UmwStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Niedersachsen, 15.01.2025 – 9 V 197/24
- FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2014 – 6 K 6085/12
- BFH, 25.11.2014 – I R 78/12Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrags bei bloßem Formwechsel - Vorgreiflichkeit des Feststellungsverfahrens - Wirksamkeit des erklärten Verzichts auf die Durchführung einer mündlichen VerhandlungZitiert von 11
- BFH, 14.03.2012 – I R 13/11Übergang eines Verlustvortrags bei Abspaltung - Vorhandensein des verlustverursachenden Betriebsteils am StichtagZitiert von 4
- BFH, 22.06.2010 – I R 77/09Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung einzelner Wirtschaftsgüter - Keine notwendige Beiladung der übernehmenden Kapitalgesellschaft - Übertragung eines Teilbetriebs - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer immobilienverwaltenden TätigkeitZitiert von 5
- BFH, 07.04.2010 – I R 96/08(Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei bloßer Vermietung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen - Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 UmwStG 1995 - Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage)Zitiert von 35
Zuletzt entschieden
- FG Niedersachsen, 18.08.2026 – 12 K 29/24Keine Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung eines Anteils an der Obergesellschaft nach Formwechsel der Untergesellschaft gemäß § 18 Abs. 3 UmwStG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- FG Hessen, 02.08.2023 – 8 K 1429/21
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2021 – 2 K 194/17Zitiert von 1
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