Gesetze / Umwandlungsgesetz

UmwG

§ 225b Umwandlungsbericht und Unterrichtung der Partner

Bund2 Fassungen

Ein Umwandlungsbericht ist nur erforderlich, wenn ein Partner der formwechselnden Partnerschaft gemäß § 6 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. Von der Geschäftsführung ausgeschlossene Partner sind entsprechend § 216 zu unterrichten.

§ 225c § 226