Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Umlagegesetz
UmlG§ 8 Mindestbetrag der Umlage
Stand: 26.08.2026
Eine Umlage wird nicht festgesetzt und erhoben, wenn sie den in einer Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 1 festgelegten Mindestbetrag unterschreitet.