Gesetze / Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung
UStSchlFestV§ 4 Aufteilung der Merkmale bei Gebietsstandsänderung
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.01.2024
Die Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.