§ 4 UStSchlFestV 2024 — Aufteilung der Merkmale bei Gebietsstandsänderung

Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung

Stand: 01.01.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.