§ 25 Besteuerung von Reiseleistungen
Stand: 10.01.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/25#abs-1 (1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für Reiseleistungen eines Unternehmers, soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt und Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Die Leistung des Unternehmers ist als sonstige Leistung anzusehen. Erbringt der Unternehmer an einen Leistungsempfänger im Rahmen einer Reise mehrere Leistungen dieser Art, so gelten sie als eine einheitliche sonstige Leistung. Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach § 3a Abs. 1. Reisevorleistungen sind Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die den Reisenden unmittelbar zugute kommen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/25#abs-2 (2) Die sonstige Leistung ist steuerfrei, soweit die ihr zuzurechnenden Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden. Die Voraussetzung der Steuerbefreiung muss vom Unternehmer nachgewiesen sein. Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/25#abs-3 (3) Die sonstige Leistung bemisst sich nach dem Unterschied zwischen dem Betrag, den der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, und dem Betrag, den der Unternehmer für die Reisevorleistungen aufwendet. Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/25#abs-4 (4) Abweichend von § 15 Abs. 1 ist der Unternehmer nicht berechtigt, die ihm für die Reisevorleistungen gesondert in Rechnung gestellten sowie die nach § 13b geschuldeten Steuerbeträge als Vorsteuer abzuziehen. Im Übrigen bleibt § 15 unberührt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/25#abs-5 (5) Für die sonstigen Leistungen gilt § 22 mit der Maßgabe, dass aus den Aufzeichnungen des Unternehmers zu ersehen sein müssen:
Wird zitiert von 87 Entscheidungen zu § 25 UStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Hessen, 07.10.2024 – 6 K 756/23
- FG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 – 6 K 2092/13Zitiert von 2
- FG Niedersachsen, 17.11.2022 – 5 V 96/22
- BFH, 19.10.2011 – XI R 18/09Margenbesteuerung bei Kreuzfahrtschiffsreisen mit BustransferZitiert von 1
- FG Niedersachsen, 17.11.2022 – 5 V 97/22Zitiert von 1
- FG Niedersachsen, 19.01.2017 – 5 K 128/15Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- EuGH, 10.09.2026 – C-565/24Mehrwertsteuer: Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros auf Ausflugsfahrten; kein Anspruch auf Vorsteuererstattung bei negativer Marge Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- EuGH, 27.11.2025 – C-929/25
- FG Niedersachsen, 13.11.2025 – 5 K 42/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 UStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.