Gesetze / Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
UStDV§ 23 (weggefallen)
Stand: 10.01.2020
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 01.12.2010 – XI R 46/08(Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u.a., der nicht zu einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege i.S. von § 23 UStDV gehört - Keine Steuerbefreiung für im Rahmen eines notärztlichen Transportdienstes und eines Menüservice erbrachte Leistungen - Mit der Sozialfürsorge verbundene Leistungen - Mittelbare Mitwirkung an der Erbringung steuerbefreiter Leistungen - "Saldierung" von Streitpunkten im Klageverfahren ist keine unzulässige Verböserung)Zitiert von 46
- FG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 – 6 K 1387/11Zitiert von 3
- EuGH, 15.11.2012 – C-174/11Mehrwertsteuer: Bedingungen für die Steuerbefreiung ambulanter Pflegedienste im Licht des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 107
- BFH, 08.08.2013 – V R 13/12(Richtlinienkonforme enge Auslegung des § 4 Nr. 18 UStG - Betrieb eines Notfalldienstes - Bündel von Leistungen als einheitlicher Umsatz - Preisvergleich i.S. von § 4 Nr. 18 Buchst. c UStG)Zitiert von 13
- FG Köln, 22.05.2013 – 8 K 3374/10Zitiert von 1
- FG Münster, 16.06.2011 – 5 K 3437/10 UZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- FG Köln, 18.06.2015 – 10 K 759/13Zitiert von 1
- LG Halle, 21.11.2014 – 3 O 210/14Zitiert von 1
- FG Münster, 15.10.2014 – 5 K 4314/12 UZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 23 UStDV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 23 UStDV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.