Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz

USG

§ 15 Zuschlag für herausgehobene Funktionen

Stand: 10.01.2020

Bund5 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202020/15#abs-1 (1) Reservistendienst Leistende erhalten einen widerruflichen Zuschlag für die Dauer der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion unter den gleichen Voraussetzungen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern eine Stellenzulage im Sinne des § 42 Absatz 1 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes zusteht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202020/15#abs-2 (2) Der Zuschlag beträgt 70 Prozent der entsprechenden Stellenzulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes.

§ 14 § 16