Gesetze / Unternehmensregisterverordnung
URV§ 18 Inkrafttreten
§ 16 tritt am Tag nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.
Änderungsverlauf
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05.07.2021 Ausfertigung
§ 18 neu gefasst durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I 3338)
BGBl. 2021 I S. 3338
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