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Artikel 13 · BT-Drs. 19/28177 · S. 150
Zu Artikel 13 (Änderung der Unternehmensregisterverordnung)
Zu Artikel 13 (Änderung der Unternehmensregisterverordnung) Zu Nummer 1 (Änderung von § 1 URV) Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 325b Absatz 2 Nummer 3 HGB. Zu Doppelbuchstabe bb Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine sprachliche Anpassung aufgrund der Änderung des Bekanntmachungswesens in § 10 HGB-E. Zu Nummer 2 (Änderung von § 2 URV) Zu Buchstabe a Durch die Änderung wird klargestellt, dass es zukünftig nur dann eines Verlangens zur erneuten Übermittlung bedarf, sofern die Datenübermittlung an das Unternehmensregister betroffen ist, etwa durch die Landesjustizver- waltungen für die Daten des Handelsregisters. Demgegenüber bedarf es keines erneuten Verlangens im Falle einer Störung oder Unterbrechung der Datenübermittlung durch das Unternehmensregister an den Nutzer. In solchen genügt eine Anzeige durch den Nutzer an die übermittelnde Stelle, also das Unternehmensregister. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 151 – Drucksache 19/28177 Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine sprachliche Anpassung. Das Unternehmensregister wird nach § 8b Absatz 1 HBG geführt und nicht betrieben. Die Formulierung wird daher geändert in die das Unternehmensregister führende Stelle (re- gisterführende Stelle). Zu Nummer 3 (Änderung von § 3 URV) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung der Änderung des § 11 URV. Durch den neu eingefügten Verweis auf § 11 Absatz 2 Satz 3 URV, der seinerseits auf § 11 Absatz 1 Satz 4 URV verweist, wird klargestellt, dass für die Übermittlung der in § 11 Absatz 2 Satz 1 URV-E bezeichneten Daten eine Registrierung erforderlich ist. Zu Buchstabe b Zu Absatz 2 Der neue Absatz 2 gilt für die Direktei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.213 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28177, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 580.831–598.044 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 9c888a5ee3e5dc0f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP