Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten bei der Unabkömmlichstellung
UKZuVO§ 3
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 16. Juni 1992
Für die Sächsische Staatsregierung:
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister des Innern
Heinz Eggert