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§ 3 UKZuVO (Sachsen)

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten bei der Unabkömmlichstellung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 16. Juni 1992

Für die Sächsische Staatsregierung:

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern

Heinz Eggert