Gesetze / Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt
UKRatZustAnO§ 3 Inkrafttreten
Stand: 01.11.2024
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.