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Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt
Stand: 01.11.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.