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§ 3 UKRatZustAnO — Inkrafttreten

Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt

Stand: 01.11.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.