Gesetze / Zweites Umstellungsergänzungsgesetz
UErgG 2§ 28
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt mit dem ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.