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§ 28 UErgG 2

Zweites Umstellungsergänzungsgesetz

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Dieses Gesetz tritt mit dem ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.