Gesetze / Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften UBGG § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes Stand: 10.06.2019 Bank- und KapitalmarktrechtBund Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.