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§ 1 UBGG — Gegenstand und Zweck des Gesetzes

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.